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Steuerliche Vorteile ausschöpfen!

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Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen!

Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das du auch privat nutzen kannst, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft dir, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.

Nutzt du den Firmenwagen auch für private Fahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, musst du dafür einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den sogenannten Nutzungswert. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes gibt es zwei Alternativen:

  • Die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder
  • Die Nachweismethode. Bedingung hierfür: Du führst ein Fahrtenbuch.

Handelt es sich bei dem Firmenwagen um ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, gelten zu deinem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes.

Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode für dich nachteilig, kannst du in der Steuererklärung zur günstigeren Methode wechseln und dadurch deinen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfährst du in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führst. Dazu musst du bestimmte Formalien beachten.

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt bei der Pauschalmethode die 0,03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung kannst du – auch ohne Fahrtenbuch – zur Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten wechseln. Dazu musst du die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist günstiger für dich, wenn du an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an deinen Arbeitsplatz fährst.

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