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Ledig, geschieden, verwitwet: So vererbst Du richtig!

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Ledig, geschieden, verwitwet: So vererbst Du richtig

Deinen eigenen Nachlass richtig zu vererben, ist gar nicht so einfach. Besonders, wenn du zum Zeitpunkt deines Todes keinen Ehepartner hast. Ob ledig, geschieden oder verwitwet, du musst ein Testament verfassen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht deinen Wünschen entspricht. In unserem Ratgeber zeigen wir dir die gängigsten Lösungen auf, bewerten sie und stellen dir Möglichkeiten in Form von Mustern und Vorlagen für dein Testament vor.

Die korrekte Vererbung des Nachlasses

Mittels eines "letzten Willens" seinen Nachlass richtig zu gestalten, ist nicht immer einfach. Jeder Erbfall ist einzigartig, und stets müssen die persönlichen Umstände berücksichtigt werden. Besonders dann, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen Ehepartner hat, sei es durch Ledigkeit, Scheidung oder Witwenschaft, ist es erforderlich, ein Testament zu verfassen, falls die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht.

Geschiedenentestament - Dein Testament als Geschiedener

Im Interesse geschiedener Erblasser kann es erforderlich sein, durch entsprechende Regelungen im Testament zu verhindern, dass der Ex-Ehegatte nach der Scheidung dennoch Teile des Vermögens erbt. Hier ist zwingend das sogenannte "Geschiedenentestament" notwendig. Unser Ratgeber geht auf diese speziellen Umstände ein und unterstützt dich dabei, Formulierungen und Verfügungen im Testament festzuhalten, die deinem Willen entsprechen und den Ex-Ehegatten vom Erbe ausschließen.

Ein Testament als Witwer oder Witwe verfassen

Auch verwitwete Erblasser, die gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehepartner ein Testament verfasst haben, können nach dessen Tod nicht einfach von den Verfügungen in diesem Testament abweichen. Es ist wichtig zu wissen, welche Einflussmöglichkeiten du im Testament nach dem Tod des Ehegatten noch hast.

Nichteheliche Lebenspartnerschaften im Testament

Besondere erbrechtliche Regelungen sind regelmäßig bei nichtehelichen Lebenspartnern im Testament erforderlich. Da diesen kein gesetzliches Erbrecht zusteht, sind entsprechende Verfügungen im Testament unerlässlich. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Partner im Rahmen der Erbfolge versorgt ist. Zudem erfordern gegenseitige Erbeinsetzungen der Lebenspartner eine besondere Gestaltung, da sie kein gemeinschaftliches Testament (z.B. ein Hamburger oder Berliner Testament) wie Eheleute errichten können.

Erbfolge kinderloser Erblasser

Wenn du keine eigenen Kinder hast, sieht die Erbfolge vor, dass Geschwister, deren Kinder oder sogar die eigenen Eltern begünstigt sein können. Wenn sich die Familienverhältnisse schwierig gestalten oder auch Adoptivkinder in der Familie sind, hilft ein eigenes Testament, klare Verhältnisse zu schaffen und Streit um das Erbe zu vermeiden.

Dieser Ratgeber möchte dir bei der Erstellung deines Testaments helfen.

Du kannst dich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln, Gesetzen und Grundsätzen vertraut machen. So wirst du in die Lage versetzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Du erfährst, welchen formellen Anforderungen dein Testament entsprechen muss (z.B. ein Testament mit oder ohne Notar) und welche erbrechtlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen, um deinen "letzten Willen" zu verwirklichen. In dem Ratgeber werden für die typischen Familien- und Vermögensverhältnisse von Alleinstehenden die gängigsten Lösungen aufgezeigt, bewertet und Möglichkeiten in Form von umfassenden Mustern und Vorlagen für dein Testament (Testamentsmustern) vorgestellt.

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