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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTER
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (die „BEDINGUNGEN“) gelten zwischen Bitdefender und jedem
Bitdefender-Dienstleister und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien und legen die Bedingungen
fest, zu denen der Dienstleister die Dienstleistungen erbringt oder die im Bestellformular genannten Waren liefert.
Die Parteien können in einem oder mehreren Bestellformularen oder Insertionsaufträgen („Aufträgen“) zu diesen
Bedingungen die Einzelheiten der vom Dienstleister zu erbringenden Dienstleistungen oder zu erwerbenden Waren
sowie die entsprechenden Verpflichtungen zwischen den Parteien festlegen. Die Bedingungen bilden zusammen mit
einer von den Parteien unterzeichneten Auftrag die Vereinbarung der Parteien („Vereinbarung“). Die Parteien erkennen
an und vereinbaren, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung in Kraft tritt, wenn sie einen Auftrag nicht
ausführen. Um Unklarheiten auszuschließen, stellt die Ausführung sowohl der Bedingungen als auch der Aufträge, auf
die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Vorbehaltlich
anders lautender Vereinbarungen von Bitdefender und Dienstleister haben diese Bedingungen Vorrang.
Für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Verträge zwischen Bitdefender und einem Anbieter, der Bitdefender
seine Dienstleistungen und/oder Güter anbietet, gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen.. Dies gilt auch dann,
wenn Bitdefender von diesen Vertragsbedingungen vorher Kenntnis hat und die Erbringung der Dienstleistungen trotz
Kenntnis der vertraglichen Verpflichtungen dennoch erlaubt. Abweichenden Erklärungen des Dienstleister unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und sie werden für ungültig erklärt.
1. Rechte und Pflichten der Parteien.
1.1 Bitdefender möchte die Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder die Waren des Dienstleisters kaufen, wie in
den von Bitdefender und dem Dienstleister unterzeichneten Aufträgen beschrieben.
1.2. Bitdefender wird den Dienstleister gemäß den im Auftrag festgelegten Bedingungen bezahlen. Bitdefender
schuldet keine Zahlung, es sei denn, es wurde in dem Auftrag schriftlich vereinbart.
1.3 Der Dienstleister erbringt die Dienstleistungen oder liefert die Waren zu den in dem Auftrag vereinbarten
Bedingungen und Qualitätsbestimmungen.
1.4 Bitdefender hat das Recht, informiert zu werden, während und wie die Dienstleistungen erbracht oder Waren geliefert
werden.
1.5 Bitdefender ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen wie mit dem Dienstleister vereinbart zu liefern.
1.6 Der Dienstleister wird sowohl gegenüber Bitdefender als auch gegenüber Dritten als unabhängiger Auftragnehmer
auftreten und nicht als gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Bitdefender für einen bestimmten Zweck
angesehen werden, und unter keinen Umständen im Namen oder für Rechnung von Bitdefender handeln oder Verträge
im Namen von Bitdefender abschließen.
1.7 Ungeachtet anders lautender Bestimmungen gilt nichts in der Vereinbarung als Gewährung von Exklusivrechten,
Rechten der Meistbegünstigung, Wettbewerbsverboten, Abwerbeverboten von Mitarbeitern oder Kunden, Zahlungen
von Strafen, Zahlungen von Erfolgshonoraren während oder nach Beendigung der Vereinbarung durch Bitdefender.
Falls die Parteien weitere Dienstleistungen oder Waren vereinbaren, die über den Umfang des Auftrags hinausgehen,
unterliegen diese Dienstleistungen und Waren einem anderen Auftrag, der von den Parteien separat schriftlich
ausgeführt wird. Darüber hinaus behält sich Bitdefender das Recht vor, ohne Vorankündigung oder Haftung gegenüber
dem Dienstleister Dienstleistungen oder Waren von Dritten zu beziehen, die ähnliche Dienstleistungen oder Waren
liefern.
1.8 Entscheidet sich der Dienstleister für eine Zusammenarbeit mit einem Dritten (z. B. Agentur), um Aufgaben oder
Arbeitsabläufe zur Durchführung dieser Vereinbarung zu übertragen oder auszulagern, ist Bitdefender über den
gewünschten Umfang der Beteiligung innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Zusammenarbeit zu
informieren.
1.9 Bitdefender kann alle Dienstleistungen oder Waren zu angemessenen Zeiten vor, während und nach der Lieferung
kontrollieren und prüfen. Alle Dienstleistungen oder Waren werden vorbehaltlich der Kontrolle, Prüfung und Abnahme
durch Bitdefender entgegengenommen, ungeachtet einer Kontrolle oder Prüfung durch den Dienstleister oder einer
Vorauszahlung für diese Dienstleistungen oder Waren. Dienstleistungen oder Waren, die von Bitdefender als nicht
diesem Auftrag oder den Spezifikationen von Dienstleistungen oder Waren entsprechend abgelehnt werden, sind auf
Gefahr und Kosten des Dienstleisters zu ersetzen oder an den Dienstleister zurückzugeben und auf Wunsch von
Bitdefender unverzüglich zu reparieren oder zu ersetzen.
Alle Dienstleistungen oder Waren werden nach den Regeln der guten Handelspraxis zur Lieferung vorbereitet. Mit der
Lieferung von Dienstleistungen oder Waren an Bitdefender gehen Eigentum und Gefahr auf Bitdefender oder die von
Bitdefender benannten Vertreter über.
1.10 Der Dienstleister wird Bitdefender innerhalb von zwei Tagen vor Erhalt eines Auftrags schriftlich benachrichtigen,
wenn der Dienstleister keine termingerechte Lieferung durchführen kann, und die Gründe dafür angeben. Das Fehlen
einer solchen Benachrichtigung stellt eine Annahme des Auftrags und eine Verpflichtung zu den Lieferbedingungen
dar.
1.11 Die Lieferung der Waren an Bitdefender erfolgt am Liefertermin und an dem im Auftrag angegebenen
Bestimmungsort, andernfalls verpflichtet sich der Dienstleister, eine Vertragsstrafe von 0,1 % vom Wert der nicht
gelieferten Waren zu zahlen, berechnet pro Tag der Verzögerung. Das Versäumnis des Dienstleisters, die Waren
innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem im Auftrag genannten Liefertermin zu liefern, berechtigt Bitdefender, diese
Vereinbarung zu kündigen oder Schadenersatz für die Schäden zu verlangen, die dadurch entstehen, dass der
Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
1.12 Jede Ware, die über die in dem Auftrag angegebene Menge hinaus geliefert wird, kann von Bitdefender innerhalb
von sieben (7) Tagen nach Erhalt abgelehnt werden, und falls der Dienstleister dies ablehnt, hat Bitdefender gegenüber
dem Dienstleister oder einer anderen Person keine weitere Verpflichtung oder Haftung, außer dass der Dienstleister
die Waren an dem Ort und an dem von Bitdefender angegebenen Tag zurücknehmen kann.
1.13 Die Annahme der bestellten Dienstleistungen oder Waren durch Bitdefender erfolgt im Rahmen der Ausführung
ohne Einwände gegen das Qualitäts- und Mengenabnahmeprotokoll. Falls die gelieferten Dienstleistungen oder Waren
den Qualitäts- und Mengenanforderungen von Bitdefender nicht entsprechen, führen die Parteien ein Protokoll aus, in
dem die Einwände von Bitdefender sowie die Abhilfefrist des Dienstleisters aufgeführt sind. Die nicht rechtzeitige
Behebung der von Bitdefender erhobenen Einwände berechtigt Bitdefender, diese Vereinbarung aufzuheben oder
Schadenersatz für die Schäden zu verlangen, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Dienstleisters
entstehen.
1.14 Der Dienstleister trägt alle Risiken und Kosten, die mit der abladebereiten und zur Einfuhr freigegebenen Lieferung
der Ware an den Bestimmungsort gemäß den in den INCOTERMS 2010 festgelegten DDP-Lieferbedingungen
verbunden sind.
2 Zahlungsbedingungen.
2.1 Die Zahlungen, die Bitdefender an den Dienstleister für bestellte Dienstleistungen oder Waren leistet, werden
innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem Bitdefender die Rechnung vom Dienstleister erhalten hat, abgewickelt.
Es werden keine Zinsen berechnet.
2.2 Der Dienstleister liefert die Dienstleistungen oder Waren an Bitdefender zusammen mit den entsprechenden
technischen Unterlagen und/oder Spezifikationen. Der Dienstleister stellt die Rechnung für die gelieferten
Dienstleistungen oder Waren erst aus, nachdem er von Bitdefender das unterzeichnete Abnahmeprotokoll ohne
Einwände erhalten hat.
2.3 Bitdefender ist nicht verantwortlich für Steuern (oder Zinsen oder Strafen darauf), die sich aus dem fahrlässigen
Versäumnis des Dienstleisters ergeben, Steuern, die sich aus der Ausführung dieser Vereinbarung ergeben,
ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen, zu melden oder zu überweisen. Der Dienstleister wird alle Steuern im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung rechtzeitig melden und an die zuständigen Finanzbehörden überweisen.
2.4 Wenn der Dienstleister eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz oder ein ähnliches Dokument oder
Verfahren einholen muss, um den Verkauf von der Umsatz- oder Nutzungssteuerpflicht oder die Zahlung von
Bitdefender von der Quellensteuer oder ähnlichen Steuern zu befreien, wird der Dienstleister vor der ersten Zahlung
innerhalb eines jeden Kalenderjahres eine solche Bescheinigung, ein solches Dokument oder Verfahren einholen und
Bitdefender zur Verfügung stellen. Bitdefender ist berechtigt, alle Zahlungen einzustellen, bis der Dienstleister diese
Dokumente vorlegt.
2.5 Für die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen erfolgt die Zahlung auf der Grundlage eines vollständigen
und detaillierten Berichts über die Tätigkeit des Dienstleisters. Bitdefender erhält Screenshots als Nachweis der
Aktivität der Dienstleistung/Kampagne. Vor der Übernahme einer Zahlungsverpflichtung kann Bitdefender die
laufenden Arbeiten des Dienstleisters einsehen und alle relevanten Dokumente prüfen.
2.6 Bitdefender Zahlungen für Dienstleistungen oder Waren erbracht hat, die über den in dem Auftrag genannten
Betrag hinausgehen, hat der Dienstleister den überschüssigen Betrag unverzüglich zu erstatten.
3. Materialien.
3.1 Alle Informationen, Unterlagen und Materialien, die Bitdefender im Rahmen dieser Vereinbarung an den
Dienstleister übermittelt, sind Eigentum von Bitdefender, werden vertraulich behandelt und dürfen vom Dienstleister
nur zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes verwendet werden. Der Dienstleister erkennt an und stimmt zu, dass unter
Berücksichtigung der von Bitdefender geleisteten Zahlung der nach dieser Vereinbarung fälligen Vergütung alle Fotos,
Broschüren, Handbücher, Filme, Beschilderungen und alle anderen Materialien (zusammenfassend als „Materialien“
bezeichnet), die durch oder für ihn in Erfüllung dieser Vereinbarung erstellt wurden, als „Auftragsarbeiten“ gelten und
ausschließliches Eigentum von Bitdefender sind, vorbehaltlich aller Rechte, Einschränkungen oder Verpflichtungen
Dritter, die der Dienstleister Bitdefender vor der Lieferung der jeweiligen Materialien an Bitdefender mitteilen wird. Auf
Verlangen von Bitdefender hat der Dienstleister alle diese Materialien zusammen mit allen Vervielfältigungen, die der
Dienstleister, seine Mitarbeiter und/oder seine Subunternehmer angefertigt haben, an Bitdefender zurückzugeben.
3.2 In Bezug auf die von Bitdefender dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Materialien räumt Bitdefender dem
Dienstleister ein begrenztes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares
Recht ein, die Materialien für die Dauer der Vereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung zu nutzen. Weitere
Nutzungsrechte werden dem Dienstleister nicht eingeräumt. Die Partner sind insbesondere nicht berechtigt, die
Materialien oder Daten ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder ihren Zugang zu erleichtern oder
Materialien oder Daten teilweise oder vollständig zu modifizieren oder anderweitig zu ändern, diese Materialien oder
Daten ganz oder teilweise in andere Werkmuster zu übertragen und/oder diese Materialien oder Daten ohne schriftliche
Genehmigung von Bitdefender zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu
verwenden.
3.3 Durch den Abschluss dieser Vereinbarung und für die Dauer dieser Vereinbarung räumt der Dienstleister
Bitdefender das nicht ausschließliche, übertragbare, unwiderrufliche und unbefristete Recht ein, seine vom
Dienstleister in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten proprietären Materialen zu nutzen,
mit Ausnahme derjenigen, die wie oben beschrieben als Auftragsarbeiten gelten. Der Dienstleister garantiert hiermit,
dass er berechtigt und in der Lage ist, die oben genannten Rechte zu gewähren.
3.4 Bitdefender ist berechtigt, die Materialien des Dienstleisters sowie seine Handelsnamen (einschließlich der Marken
der Waren oder Dienstleistungen) als Referenz im Rahmen seiner eigenen Marketingaktivitäten, insbesondere für
Referenzlisten, zu verwenden.
3.5 Es erfolgt keine Abtretung und/oder Übertragung der Bitdefender gehörenden geistigen Eigentumsrechte an den
Dienstleister.
4. Markenzeichen.
4.1 Wenn Bitdefender dies ausdrücklich schriftlich erlaubt, ist der Dienstleister berechtigt, die BitdefenderMarkenzeichen unter den in den Markenrichtlinien genannten Bedingungen nur für den im Auftrag beschriebenen
Dienstleistung zu verwenden, aber es ist ihm nicht gestattet, Firmen- oder Handelsnamen, Markenzeichen oder
Domainnamen zu registrieren, die aus dem Namen „ Bitdefender „ oder einem ähnlichen Namen oder anderen
Markenzechen im Besitz von Bitdefender bestehen oder diesen enthalten und auch nicht berechtigt, auf den Namen
Bitdefender oder die Bitdefender-Begriffe in Suchmaschinenmarketing-Kampagnen zu bieten. Sollte diese
Verpflichtung verletzt werden, wird Bitdefender dies als wesentlichen Vertragsverletzung betrachten und der
Dienstleister wird die Rechte an einer solchen Registrierung unverzüglich auf Bitdefender übertragen oder abtreten
und den entstandenen Schaden an Bitdefender zahlen. Der Dienstleister darf die Bitdefender-Produkte oder
Markenzeichen, die Eigentum von Bitdefender sind, nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Bitdefender
reproduzieren, kopieren und vervielfältigen, es sei denn, dies ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der
Verpflichtungen des Dienstleisters aus dieser Vereinbarung erforderlich. Der Dienstleister darf ohne vorherige
Zustimmung von Bitdefender oder eines Dritten, z. B. im Suchmaschinenmarketing, keine der Praktiken mit der Absicht
durchführen, Geschäfte über die Verwendung von gesetzlich geschützten, insbesondere markenrechtlich geschützten
Begriffen und Zeichen von Bitdefender oder eines Dritten zu generieren.
5. Geheimhaltung.
5.1 Keine Partei darf vertrauliche und/oder urheberrechtlich geschützte Informationen der anderen Partei offenlegen,
es sei denn, die andere Partei hat dem schriftlich zugestimmt. Diese Verpflichtung gilt nicht für erhaltene Informationen,
die: (i) dem Empfänger ohne Verpflichtung zur Wahrung seiner Geheimhaltung bekannt sind oder werden; (ii) der
Öffentlichkeit ohne Handlungen oder Unterlassungen des Empfängers allgemein bekannt sind oder werden; oder (iii)
vom Empfänger ohne die Verwendung vertraulicher oder geschützter Informationen unabhängig entwickelt werden.
Für den Fall, dass eine Partei nach dem Gesetz zur Offenlegung vertraulicher und urheberrechtlich geschützter
Informationen verpflichtet ist, teilt sie der anderen Partei die erforderliche Offenlegung mit.
5.2 Die vertraulichen und/oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Bitdefender umfassen, ohne
Einschränkung: (i) alle Informationen, ob in mündlicher, schriftlicher oder anderer materieller Form, die Bitdefender
dem Dienstleister offenbart, unabhängig davon, ob diese vertraulichen und/oder urheberrechtlich geschützten
Informationen als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden oder nach vernünftigem Ermessen
als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt erkennbar sind; (ii) Bitdefenders Produkte, Module, Quellcode,
Software, Know-how, Methoden, Geschäftsstrategien, Geschäftsgeheimnisse, Fachwissen, Protokolle,
Preisinformationen, Prozesse, Technologien, Tools, Support-Handbücher; (iii) persönliche Kundeninformationen von
Bitdefender und deren Zusammenstellungen sowie (vi) die Bedingungen und das Bestehen dieser Vereinbarung. Diese
Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit.
5.3 Der Dienstleister verpflichtet sich, wirtschaftlich zumutbare Sicherheitsmaßnahmen in weitgehender
Übereinstimmung mit Branchenstandards und Best Practices zu treffen, die für Unternehmen gelten, die Produkte
verkaufen und Dienstleistungen erbringen, die denen ähneln, die der Dienstleister im Rahmen dieser Vereinbarung
Bitdefender gegenüber erbringt, einschließlich organisatorischer, technischer und administrativer
Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen von Bitdefender, die sich im Besitz, in Verwahrung
oder unter der Kontrolle des Dienstleisters befinden.
6. Wohlverhaltensregeln.
6.1 Der Dienstleister wird: a) alle anwendbaren Gesetze, Satzungen und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung
von Bestechung und Korruption einhalten und sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Handlungen beteiligen, die eine
Straftat im Rahmen der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption darstellen würden;
b) keine Zahlungen oder Wertgegenstände direkt, indirekt oder auf andere Weise an Beamte oder Mitarbeiter von
Regierungs-, Gesetzgebungs- oder Aufsichtsbehörden leisten oder illegale, unmoralische oder unzulässige Methoden
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung anwenden; c) keinen Teil der von Bitdefender an den Dienstleister
geleisteten Zahlungen direkt, indirekt oder auf andere Weise verwenden, (i) für einen Zweck, der einen Verstoß gegen
die Gesetze des Landes, in dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen, der Länder, in denen Bitdefender und
der Dienstleister tätig sind, oder jedes anderen Landes, dessen Gesetze auf eine der Parteien oder auf ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen anwendbar sind, darstellen würde (ii) um einen Vorteil von einem Regierungsmitarbeiter
zu erhalten, oder (iii) für einen illegalen, unethischen oder unzulässigen Zweck, unabhängig davon, ob er im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung steht oder nicht, und der Dienstleister garantiert, dass er solche Gelder nicht
in einer Weise verwendet, die gegen diese Bestimmung verstößt; d) sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfe, Vertreter und Subunternehmer des Dienstleisters oder mit ihm im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung verbunden sind, die in diesem Artikel dargelegten Verhaltensstandards überprüft und einhält. Ein Verstoß
gegen diese Klausel gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung, die Bitdefender berechtigt, diese sofort zu
kündigen.
6.2 Der Dienstleister versteht, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung mit vorheriger Zustimmung von
Bitdefender öffentlich, mündlich und schriftlich, auf Bitdefender als Dienstleister verweisen kann.
6.3 Der Dienstleister verpflichtet sich zudem, alle anwendbaren lokalen Gesetze und Vorschriften (einschließlich, aber
nicht beschränkt auf Datenschutz, Privatsphäre sowie Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen und -vorschriften) im
Zusammenhang mit seiner Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung einzuhalten.
6.4 Wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Waren Gefahrstoffe enthalten, sichert der
Dienstleister zu und garantiert, dass der Dienstleister und sein Personal, das Bitdefender Waren zur Verfügung stellt,
die Art und die Gefahren im Zusammenhang mit der Gestaltung und/oder Dienstleistung oder den Waren einschließlich
der Handhabung, des Transports und der Verwendung dieser Gefahrstoffe, wie sie für den Dienstleister gelten,
verstehen. Bevor Gefahrstoffe auf dem Gelände von Bitdefender verbleiben, muss der Dienstleister eine schriftliche
Genehmigung von Bitdefender einholen. Der Dienstleister ist verantwortlich für und stellt Bitdefender von jeglicher
Haftung frei, die sich aus den Handlungen des Dienstleisters oder seiner Auftragnehmer im Zusammenhang mit der
Bereitstellung solcher Gefahrstoffe an Bitdefender und/oder der Verwendung dieser Gefahrstoffe bei der Erbringung
von Dienstleistungen/Lieferungen an Bitdefender ergibt.
6.5 Auf Verlangen von Bitdefender wird der Dienstleister Bitdefender unverzüglich auf seine Kosten eine
Ursprungserklärung für alle Dienstleistungen oder Waren und die entsprechenden Zolldokumente für Dienstleistungen
oder Waren, die ganz oder teilweise außerhalb des Einfuhrlandes hergestellt wurden, zur Verfügung stellen.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der auf der Bitdefender-Website veröffentlichten oder von Bitdefender
mitgeteilten Bitdefender-Richtlinien, einschließlich, aber nicht
6.6 Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der auf der Bitdefender-Website veröffentlichten oder von
Bitdefender mitgeteilten Bitdefender-Richtlinien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verhaltenskodex von
Bitdefender, die Bitdefender-Markenrichtlinie und die Bitdefender-Datenschutzrichtlinie unter
https://www.bitdefender.de/site/view/legal-privacy.html.
6.7 Gewährleistung der Informationssicherheit. [Partner] versichert, dass er (i) nicht Gegenstand von
Untersuchungen oder rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit Informationssicherheitspraktiken ist und war, die ihm
vor der Bereitstellung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht mitgeteilt wurden; (ii) Richtlinien, Programme
und Verfahren im Zusammenhang mit Informationssicherheit festgelegt und umgesetzt hat, die wirtschaftlich zumutbar
sind und den Bitdefender-Sicherheitsstandards entsprechen (zu den Standards); (iii) bei Auftreten eines Vorfalls
während der Laufzeit der Vereinbarung vereinbarte Abhilfemaßnahmen innerhalb eines wirtschaftlich zumutbaren
Zeitrahmens ausführen wird.
7. Datenerhebung/-Verarbeitung
7.1 In Anwendung der Vereinbarung über Waren oder Dienstleistungen und unter Berücksichtigung der persönlichen
Daten, die im Verlauf oder im Rahmen der Ausführung der Vereinbarung verarbeitet werden können, verpflichten sich
die Parteien, die Bedingungen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung einzuhalten, wie sie unter
https://www.bitdefender.com/media/materials/legal/DPA_Supplier_SCCs.pdf aufgeführt sind und in regelmäßigen
Abständen oder bei Bedarf geändert werden. Die Datenverarbeitungsvereinbarung ist Bestandteil dieser
Vereinbarung und ihre Bestimmungen ersetzen die Vereinbarung in Bezug auf Aspekte im Zusammenhang mit
personenbezogenen Daten, die vom Anbieter für und im Namen von Bitdefender verarbeitet werden.
7.2 Der Dienstleister darf Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder durch die sie identifiziert,
kontaktiert oder lokalisiert werden kann, die von Bitdefender zur Verfügung gestellt oder vom Dienstleister im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erlangt werden („Personenbezogene Daten von Bitdefender“) nur verarbeiten
und nutzen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.
Der Dienstleister beschränkt die Offenlegung der personenbezogenen Daten von Bitdefender streng auf die Mitarbeiter,
Auftragnehmer und Vertreter des Dienstleisters oder Auftragnehmer eines Unterauftragsverarbeiters, denen der
Zugang zu den personenbezogenen Daten von Bitdefender erlaubt ist, und stellt in jedem Fall sicher, dass die
Empfänger nur diejenigen sind, die über diese Informationen verfügen müssen, und zwar nur in dem Umfang, der für
die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich ist. Der Dienstleister stellt sicher, dass seine Mitarbeiter,
Auftragnehmer und Dritte, die die personenbezogenen Daten von Bitdefender verarbeiten, rechtzeitig und angemessen
eine Datenschutzschulung erhalten haben und an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die nicht weniger streng
sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Der Dienstleister darf die personenbezogenen Daten von Bitdefender
nicht verkaufen, vermieten oder verpachten.
7.3 Bitdefender gestattet es dem Dienstleister nicht, die personenbezogenen Daten von Bitdefender zu verwenden, die
vom Dienstleister gesammelt werden könnten, außer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
Und wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten an Bitdefender übermittelt, muss dies in Übereinstimmung mit
den geltenden Gesetzen geschehen.
7.4 Der Dienstleister sichert zu und gewährleistet, dass (i) er sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften zum
Datenschutz und Privatsphäre einschließlich der EU-Gesetzgebung (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-Grundverordnung)) sowie US-Gesetzgebung achtet und einhält (ii) er wird keine Informationen oder
Daten sammeln und speichern, es sei denn, diese für die Erbringung der im Auftrag genannten Dienstleistungen
erforderlich sind, (iii) er die gesammelten Daten verwenden wird, Daten, die erhoben werden, nur wenn diese für die
Erfüllung der im Auftrag genannten Dienstleistungen erforderlich sind, nur in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Verfahren, die für die spezifische Art der Nutzung (z. B. und ggf. Opt-in- Verfahren, Double-Opt-in-Verfahren) gelten;
anderweitig wird der Dienstleister für alle für Bitdefender entstandenen Ansprüche und Beeinträchtigungen und die
damit verbundenen Kosten / Ausgaben verantwortlich gemacht werden.
7.5 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der
Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des
Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Dienstleister geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls
einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der DSGVO genannten Maßnahmen.
7.6 Wenn der Dienstleister als Datenverarbeiter von Bitdefender auftritt, verpflichtet er sich:
a. keinen Unterauftragsverarbeiter zu benennen oder personenbezogene Daten im Namen von Bitdefender
offenzulegen, es sei denn, dies ist vom Bitdefender gefordert oder genehmigt.
b. Bitdefender durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies nach Maßgabe der
angebotenen Dienstleistungen oder Produkte möglich ist, zur Erfüllung der Verpflichtungen von Bitdefender, wie
sie von Bitdefender vernünftigerweise verstanden werden, zur Reaktion auf Anfragen der betroffenen Personen
bei der Ausübung ihrer Rechte nach den Datenschutzgesetzen zu unterstützen, indem er:
(i) Bitdefender unverzüglich benachrichtigt, wenn es eine Anfrage von einer betroffenen Person gemäß einem
Datenschutzgesetz in Bezug auf personenbezogene Daten von Bitdefender erhält; und
(ii) sicherstellt, dass er dieser Anfrage nur auf die dokumentierten Anweisungen von Bitdefender hin oder gemäß
den anwendbaren Gesetzen, denen der Dienstleister unterliegt, nachkommt, wobei der Datenverarbeiter in
diesem Fall, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen zulässig ist, das Unternehmen über diese
gesetzliche Anforderung informiert, bevor der Auftragsverarbeiter auf die Anfrage reagiert.
c. Bitdefender unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Dienstleister von einem Datenschutzverstoß Kenntnis
erlangt, der personenbezogene Daten von Bitdefender betrifft, und Bitdefender ausreichende Informationen zur
Verfügung zu stellen, damit Bitdefender seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen
Personen über den Datenschutzverstoß gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.
d. mit Bitdefender zusammenzuarbeiten und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wie sie von
Bitdefender angewiesen werden, um bei der Untersuchung, Schadensbegrenzung und Behebung jeder dieser
Datenschutzverletzungen zu helfen.
e. Bitdefender bei allen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden
oder anderen zuständigen Datenschutzbehörden, die Bitdefender vernünftigerweise nach Artikel 35 oder 36 der
DSGVO oder gleichwertigen Bestimmungen eines anderen Datenschutzgesetzes für erforderlich hält,
angemessen zu unterstützen, in jedem Fall ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener
Daten von Bitdefender.
f. unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach dem Datum der Einstellung von Diensten, die
die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bitdefender beinhalten, alle Kopien dieser personenbezogenen
Daten zu löschen und die Löschung zu veranlassen.
g. Bitdefender auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung dieser
Bedingungen erforderlich sind, und zu Audits, einschließlich Kontrollen, durch Bitdefender oder einen von
Bitdefender beauftragten Auditor in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bitdefender
beizutragen; Informationen und Auditrechte von Bitdefender entstehen, soweit die Vereinbarung zwischen
Bitdefender und dem Dienstleister ihnen nicht anderweitig Informationen und Auditrechte gewährt, die den
einschlägigen Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen.
h. keine personenbezogenen Daten von Bitdefender in Länder außerhalb der EU und/oder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bitdefender zu übertragen oder die
Übertragung zu genehmigen. Wenn personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet
werden, von einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in ein Land außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums übermittelt werden, stellen der Dienstleister und Bitdefender sicher, dass die
personenbezogenen Daten angemessen geschützt sind, indem sie sich auf von der EU genehmigte
Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten stützen, sofern nicht anders vereinbart.
7.7 Die Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, die mit Zuordnungen gemäß der
Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und Bitdefender für die von Bitdefender vertraglich vereinbarten
Dienstleistungen beauftragt sind, gelten während der Vertragsdurchführung als Vertreter des Dienstleisters
(„Persönliche Daten des Dienstleisters“). Bitdefender verarbeitet personenbezogene Daten des Dienstleisters, wenn
eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung dieser Daten besteht oder wenn diese Daten für die Ausführung oder
Überwachung der Ausführung der zwischen dem Dienstleister und Bitdefender bestehenden Vereinbarung und für die
folgenden Zwecke erforderlich sind: Kommunikation für den Abschluss und die Ausführung des Vertrages, zur
Überprüfung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen, zur Protokollierung, ob Zugang zu den BitdefenderAnwendungen gewährt wird oder ob eine Tätigkeit des Dienstleisters an einem Bitdefender-Arbeitsplatz erfolgt, um die
Informationssicherheit zu gewährleisten und den Zugang und die Tätigkeit im Rahmen der Vereinbarung zu
überwachen, sowie zur Abrechnung, wenn diese Daten gesetzlich für einen Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren
verlangt werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen, die für
die Durchführung des Vertrages benannt sind, über diese Bestimmungen und ihre Rechte nach den geltenden
Datenschutzgesetzen zu informieren.
7.8 Wenn der Dienstleister wie in den Aufträgen genannt Zugang zu Marketinglisten und Datenbanken gewährt, sichert
der Dienstleister hiermit zu und garantiert, dass (i) er die E-Mail-Adressen/Kontaktinformationen in Übereinstimmung
mit den für die in den Aufträgen genannte spezifische Art der Nutzung geltenden rechtlichen Verfahren erhalten hat;
(ii) er alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzbestimmungen,
einhält und (iii) er pflichtgemäß und in gutem Glauben handelt und das Ansehen von Bitdefender nicht verändert,
andernfalls ist der Dienstleister für alle entstandenen Schäden verantwortlich. Darüber hinaus sichert der Dienstleister
zu und garantiert, dass er die eindeutige Zustimmung der Kunden eingeholt hat, die Kontaktdaten im Hinblick auf die
Aushandlung einer möglichen Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher zu verwenden, und der Dienstleister stellt
Bitdefender und seine Vertreter in vollem Umfang von allen Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) frei, die Bitdefender oder seinen Vertretern im
Zusammenhang mit der Verletzung einer solchen Zusicherung und Gewährleistung entstehen.
7.9 Jede Anfrage des Dienstleisters in Bezug auf den Datenschutz im Zusammenhang mit der Vereinbarung,
einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 7.5, ist an Bitdefender unter der
in der Vereinbarung angegebenen Adresse oder unter privacy@bitdefender.com zu richten.
8.Garantien.
8.1 In Anbetracht des Vorstehenden versichert und garantiert der Dienstleister, dass (i) er alle Rechte, Lizenzen,
Berechtigungen oder Genehmigungen besitzt, die für den Abschluss dieser Vereinbarung und die Gewährung der hierin
dargelegten Rechte an Bitdefender erforderlich sind, frei von jeglichen Ansprüchen, Pfandrechten oder
entgegenstehenden Rechten zugunsten Dritter, (ii) er alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die im
Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Datenschutzbestimmungen, und (iii) er pflichtgemäß und in gutem Glauben handelt und das Ansehen von Bitdefender
nicht verändert, andernfalls ist der Dienstleister für alle verursachten Schäden verantwortlich; (iv) und die Person, die
das Bestellformular unterzeichnet, ist befugt, den Dienstleister zu verpflichten.
8.2 Der Dienstleister übernimmt auch die folgenden Garantien für Dienstleistungen oder Waren, die im Rahmen dieser
Vereinbarung erbracht werden und die auch nach jeder Lieferung, Kontrolle, Abnahme oder Zahlung Bestand haben:
(i) Dienstleistungen oder Waren verletzen nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter;(ii) der Dienstleister hat die
notwendigen Rechte, Titel und Interessen, diese Dienstleistungen oder Waren an Bitdefender zu erbringen, und die
Dienstleistungen oder Waren sind frei von Pfandrechten und Belastungen;(iii) alle Dienstleistungen oder Waren
müssen neu sein, in der angegebenen Qualität und Qualität, frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern und allen
Beschreibungen und Spezifikationen entsprechen, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellt oder veröffentlicht
wurden; (iv) die Dienstleistungen müssen in guter fachmännischer und kompetenter Weise gemäß den höchsten
professionellen Standards im Handwerk oder in der Branche des Dienstleisters erbracht werden und den
Beschreibungen, Spezifikationen und Leistungsstandards des Auftrags entsprechen. Der Dienstleister garantiert die
fachmännische Ausführung für zwölf (12) Monate nach Erbringung der Dienstleistungen. Wenn der Dienstleister gegen
eine der vorgenannten Garantien verstößt oder Dienstleistungen oder Waren anderweitig fehlerhaft sind oder nicht den
Anforderungen entsprechen, wird der Dienstleister nach der Abnahme von Dienstleistungen oder Waren durch
Bitdefender nach Wahl von Bitdefender diese entweder unverzüglich reparieren, ersetzen oder den für diese
Dienstleistungen oder Waren gezahlten Betrag erstatten. Der Dienstleister trägt die Kosten für den Versand und das
Risiko des Verlusts aller fehlerhaften oder nicht den Anforderungen entsprechenden Dienstleistungen oder Waren
während des Transports.
8.3 SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ODER IN DER ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG FÜR BITDEFENDER-PRODUKTE FESTGELEGT, GIBT BITDEFENDER KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, INSBESONDERE NICHT FÜR DIE
MARKTGÄNGIGKEIT ODER DEN ENTGANGENEN GEWINN ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, DIE NICHTEINMISCHUNG, DIE GENAUIGKEIT DER DATEN UND DEN INFORMATIONSGEHALT,
NICHTVERLETZUNG DES URHEBERRECHTS DRITTER ODER DER DATENSCHUTZ- UND
PUBLIZITÄTSRECHTE DRITTER DURCH FILTERN, DEAKTIVIEREN ODER ENTFERNEN DER SOFTWARE,
SPYWARE, ADWARE, PROGRAMMIERUNG, COOKIES, E-MAILS, WERBUNG ODER DERGLEICHEN,
UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS STATUTEN, GESETZEN, GESCHÄFTSABLÄUFEN, GEWOHNHEITEN
UND PRAKTIKEN ODER DER HANDELSNUTZUNG ERGEBEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET
BITDEFENDER FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ZUFÄLLIGER ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE DEM PARTNER, DEM AUTORISIERTEN LIEFERANTEN, DEM ENDVERBRAUCHER ODER
ANDEREN DRITTEN ENTSTEHEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG VON GEWÄHRLEISTUNG ODER
VERTRAGSBRUCH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINEM ANDEREN RECHTSGRUND ERGEBEN. In keinem Fall haftet
Bitdefender für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte oder indirekte Schäden, die sich
aus der Nutzung, Leistung oder Lieferung der Dienste ergeben, selbst wenn Bitdefender über das Vorhandensein oder
die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
8.4 Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt und gedeutet werden, dass dem Dienstleister andere Rechte als
die hier genannten eingeräumt werden.
9. Schadloshaltung.
9.1 Der Dienstleister haftet allein für alle Zusicherungen oder Gewährleistungen, die er oder seine Vertriebsmitarbeiter
in seinen Werbeanzeigen, Broschüren, Handbüchern oder die seine Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder Vertreter
schriftlich oder mündlich abgeben, die nicht mit der Bitdefender-Dokumentation, den in dem Auftrag genannten
besonderen Bedingungen oder den Bitdefender-Richtlinien übereinstimmen.
9.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, Bitdefender und seine Führungskräfte, Geschäftsführer, Erfüllungsgehilfen und
Mitarbeiter in Bezug auf alle Kosten, Klagen, Verbindlichkeiten, Ausgaben und Verluste (einschließlich angemessener
Anwaltsgebühren und -kosten) schad- und klaglos zu halten, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit:
Verletzung der in Artikel 8 genannten Zusicherungen durch den Dienstleister, Handlungen oder Unterlassungen des
Dienstleisters im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung; Handlungen oder Unterlassungen des
Dienstleisters im Zusammenhang mit den bereitgestellten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Ansprüche, dass die Dienstleistungen oder deren Nutzung Personenschäden, Tod oder Sach- oder Personenschäden
verursacht haben oder verursachen können, sowie die nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem Vertrag; Ansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Datenschutzrechte, tatsächlicher oder
angeblicher unlauterer Geschäftspraktiken, falscher Werbung oder Betrug infolge von Dienstleistungen oder
Dokumentationen des Dienstleisters. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Kosten der Haftung, des Vergleichs und
der Verteidigung zu tragen, einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten.
Der Dienstleister verpflichtet sich Bitdefender, seine verbundenen Unternehmen, Erfüllungsgehilfen, Geschäftsführer,
Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer von allen Kosten, Ausgaben (einschließlich angemessener
Anwaltskosten), Verlusten, Schäden oder Haftungen schad- und klaglos zu halten, die durch tatsächliche oder
mutmaßliche Verletzungen von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Halbleiterschutzrechtem
oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die sich aus der Nutzung von Dienstleistungen oder Waren ergeben, durch
Dritte entstehen. Bitdefender wird den Dienstleister unverzüglich über eine solche Ansprüchen oder Forderungen
informieren. Wenn eine einstweilige Verfügung aufgrund einer Anspruchs oder Klage ergeht, erklärt sich der
Dienstleister auf seine Kosten und nach Wahl von Bitdefender damit einverstanden: (i) Bitdefender das Recht zu
verschaffen, Dienstleistungen oder Waren weiterhin zu nutzen; (ii) sie durch nicht verletzende Dienstleistungen oder
Waren zu ersetzen; (iii) sie so ändern, dass sie nicht verletzend werden; oder (iv) Bitdefender den für Dienstleistungen
oder Waren, die an den Dienstleister zurückgegeben oder zerstört wurden, gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Diese
Schadloshaltung gilt nicht, soweit vorgenommene Änderungen an den Dienstleistungen oder Waren von Bitdefender
vorgegeben werden und eine solche Verletzung ohne die Einhaltung dieser detaillierten Vorgaben nicht eingetreten
wäre.
10 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
10.1 Die Auswirkungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für den in dem Auftrag angegebenen Zeitraum.
Nach der Kündigung kann die Partei sie nur durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung verlängern, die
durch diese Bedingungen geregelt ist. Die folgenden Kündigungsrechte gelten zusätzlich zu den Kündigungsrechten,
die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung vorgesehen sind.
10.2 Der Vertrag wird zum Zeitpunkt seines Ablaufs gekündigt. Wenn eine Partei eine ihrer Verpflichtungen aus dieser
Vereinbarung nicht nachkommt, hat die andere Partei das sofortige Recht, den Vertrag mit einer Frist von 15 Tagen
schriftlich über die Verletzung der Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen.
10.3 Bitdefender hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, indem es die andere
Partei dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt, ohne weitere Formalitäten.
10.4 Sofortiges Kündigungsrecht. Bitdefender hat das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den
Dienstleister sofort zu kündigen, falls der Dienstleister Folgendes tut: i) illegale, unlautere oder irreführende
Geschäftspraktiken oder unethisches Verhalten, unabhängig davon, ob es sich um die an Bitdefender erbrachten
Dienstleistungen handelt oder nicht; ii) die Leistungsbedingungen der Dienstleistungen oder die Lieferbedingungen,
wie in dem Auftrag angegeben, nicht einhält; iii) die Pflichten in Bezug auf Wohlverhaltensregeln nicht einhält und die
Richtlinien und Verpflichtungen zur Nutzung der Bitdefender-Marken und Handelsnamen nicht einhält.
10.5 Für die Kündigung von Aufträgen fallen keine Gebühren an. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung hat Bitdefender
das Recht auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen oder der Beträge für nicht erbrachte Leistungen. Jede
Partei unterlässt jede direkte oder indirekte Handlung oder jede Handlung, die die damit verbundenen geistigen
Eigentumsrechte der anderen Partei verletzen würde.
10.6 Jeder Anspruch auf Entgelt für Sonderanfertigungen für Bitdefender sowie eine Zusammenfassung aller
Schadenbegrenzungsmaßnahmen sind Bitdefender innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der BitdefenderKündigung schriftlich mitzuteilen.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand.
11.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem geltenden Recht am Hauptsitz von Bitdefender, wie in dem Auftrag
angegeben. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben und nicht gütlich
beigelegt werden, werden vom zuständigen Gericht am Hauptsitz von Bitdefender behandelt, entschieden und
endgültig beigelegt. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der
Bitdefender-Hauptsitz. Die obsiegende Partei in einem solchen Streitfall ist berechtigt, Kosten und Ausgaben im
Zusammenhang mit der Beilegung des Streitfalls, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zurückzufordern.
12. HÖHERE GEWALT.
12.1 Keine der Vertragsparteien verstößt gegen die Vereinbarung, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen
infolge von Naturkatastrophen, Kriegen, Notfallsituationen, Streiks, Terrorakten, der erheblichen Funktionsunfähigkeit
des Internets, Lieferschwierigkeiten der Lieferanten oder aus anderen Gründen oder Bedingungen, die sich ihrer
zumutbaren Einflussnahme entziehen, zu erfüllen; sofern diese Gründe oder Bedingungen jedoch für einen Zeitraum
von mehr als dreißig (30) Kalendertagen in Kraft bleiben, kann jede Vertragspartei die von dieser höheren Gewalt
betroffene Vereinbarung nach der schriftlichen Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen.
13. Sonstiges.
13.1 Die Korrespondenz und jede Mitteilung zwischen den Parteien erfolgt per Post (Briefe), Fax, E-Mail oder auf
anderem Wege zur Übermittlung von Daten, die es dem Absender ermöglichen, den Empfang der Nachricht durch den
Adressaten nachzuweisen.
13.2 Bitdefender behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von
Gründen durch Veröffentlichung auf der Website zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umstrukturierung
der Vereinbarung als Ganzes führt. Für die Zwecke dieser Klausel, insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen beziehen, gelten die Laufzeit oder Beendigung der Vereinbarung als
wesentliche Bestimmungen. Widerspricht der Dienstleister der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
13.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass kein
Versäumnis oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien, ein Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser
Vereinbarung auszuüben, als Verzicht darauf gilt.
13.4 Der Dienstleister ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Bitdefender nicht berechtigt, diesen Vertrag
oder seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. Jeder versuchte
Abtretungsversuch, der gegen die vorstehende Bestimmung verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder
Wirkung. Bitdefender kann seine Rechte und/oder Pflichten oder einen Teil davon aus dem Auftrag an ein oder alle
seiner verbundenen Unternehmen abtreten oder übertragen.
13.5 Keine Änderung, Löschung, Ergänzung oder Verzicht auf eine dieser Bedingungen ist wirksam, es sei denn,
Bitdefender und der Dienstleister haben eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die diese Bedingungen ausdrücklich
ändert oder ersetzt; keine gegenteiligen oder zusätzlichen Bedingungen, die in Mitteilungen des Dienstleisters
enthalten sind, dienen der Änderung, Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen; die Zahlung oder Annahme der
Lieferung durch Bitdefender dient nicht dazu, auf Rechte zu verzichten, die ihm aus diesen Bedingungen zustehen.
Diese Bedingungen und das Bestellformular, wie vom Dienstleister akzeptiert, stellen den gesamten Vertrag zwischen
den Parteien mit Bezug auf die im Bestellformular genannten Dienstleistungen oder Waren dar und ersetzen jede
vorherige Vereinbarung.
13.6 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass keine
einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Vorrechts im Rahmen dieser Vereinbarung eine andere oder
weitere Ausübung davon oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Vorrechts durch jede Partei im Rahmen dieser
Vereinbarung ausschließt.
13.7 Die Parteien vereinbaren einvernehmlich die Verwendung einer elektronischen Signatur und in diesem Fall enthält
das Bestellformular keine Original-Tintensignatur und die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Kopie eines solchen
Dokuments zur Verfügung zu stellen. Ein mit einer elektronischen Signatur unterzeichnetes Dokument ist für die
Vertragsparteien verbindlich, als ob das Dokument ursprünglich von einer Vertragspartei mit Tinte unterzeichnet
worden wäre. Eine E-Mail stellt in keinem Fall eine elektronische Signatur dar oder ist anderweitig verbindlich.
Vorbehaltlich der vorstehend genannten Einschränkungen vereinbaren die Parteien, dass ein mit einer elektronischen
Signatur ausgefertigtes und/oder in elektronischer Form geliefertes Dokument in einem Verfahren, das sich aus dem
Dokument ergibt oder damit zusammenhängt, als Beweis herangezogen werden kann, als wäre es eine gedruckte
Kopie des von den Parteien ausgeführten Dokuments mit Original-Tintenunterschriften. Die Parteien sind nicht
verpflichtet, Kopien von Dokumenten mit Original-Tintenunterschriften aufzubewahren.
13.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Aufträge und alle Ergänzungen dieser Dokumente bilden die
gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzen alle
früheren schriftlichen oder mündlichen Zusagen oder Absprachen.
13.9 Im Falle von Zweifeln oder Unstimmigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung einer der
Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben, ist die englische Version jederzeit maßgebend.
13.10 Ungeachtet dessen, dass diese Vereinbarung von Bitdefender erstellt wurde, bestätigen Dienstleister und
Bitdefender, dass diese Vereinbarung das Einverständnis der Parteien darstellt und so ausgelegt werden soll, dass sie
mit dem Gegenstand und den Aktivitäten, die in der Vereinbarung vorgesehen sind, sowie den Bedingungen der
Vereinbarung übereinstimmt. Keine Regel der engen Auslegung in Bezug auf diese Vereinbarung darf gegenüber einer
der Parteien angewendet werden.