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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Lizenzbedingungen
der Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH ("AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT")
für die Nutzung der Software


1. Geltungsbereich der Lizenzbedingungen/Lizenzbedingungen von Drittherstellern

1.1 Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung von Software von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT einschließlich, soweit vereinbart, des Softwaresupports. Diese Lizenzbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT und gehen diesen bei Widersprüchen vor.

1.2 Lizenzbedingungen von Drittherstellern
Sofern die Software Drittsoftware anderer Anbieter enthält, kann zusätzlich die Geltung der weiteren Lizenzbedingungen der Dritthersteller vereinbart werden.


2. Nutzungsrechte

2.1 Nutzungsrechte
Beim Kauf von Software erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht, die Software für eigene private oder wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Beim Erwerb von Software auf Zeit erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die Software für eigene private oder wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst jeweils bis zu drei (3) Installationen sowie das Laden und den Ablauf der Software auf vom Kunden ausgewählten Rechnern, wobei die Installationen zu keinem Zeitpunkt gleichzeitig genutzt werden dürfen. Sofern die Software für die Erstellung von Steuererklärungen eingesetzt wird, ist die Lizenz auf die Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen begrenzt. Die Abgabe von mehr als fünf (5) Steuererklärungen gilt als gewerbliche Nutzung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall sind gegenüber der privaten Nutzung höhere Lizenzgebühren zu entrichten.

2.2 Ausnahmen
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Die Software darf nicht in einem Netzwerk verwendet werden. Bei auf Zeit erworbener Software ist es dem Kunden untersagt, diese an Dritte weiterzuveräußern. Die Weiterveräußerung von gekaufter Software an Dritte ist nur zulässig, wenn der Kunde diese vollständig und ohne Zurückhaltung von Kopien (einschließlich Sicherungskopien) weitergibt.

2.3 Interoperabilität
Die Dekompilierung der Programme zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen ist nur im Rahmen der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zulässig und nur, wenn AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT trotz schriftlicher Anfrage des Kunden die hierzu notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist zur Verfügung stellt. AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen.

2.4 Andere Verwertungsarten
Alle anderen Verwertungsarten der Software, insbesondere die Veränderung, Ent- und Reassemblierung, Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen sind untersagt, es sei denn, die Handlungen sind für die Erhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung und der Fehlerbeseitigung erforderlich und werden von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT nach schriftlicher Aufforderung des Kunden nicht angeboten.


3. Support

3.1 Wartung
Soweit vereinbart, wartet AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT die Software und wird etwaige Fehler in der Regel mittels Updates und Bugfixes beheben. Der Support beschränkt sich auf die jeweils aktuellste Version der zu wartenden Software.

3.2 Helpdesk
Soweit vereinbart, steht dem Kunden für alle technischen und anwendungsbezogenen Fragen ein Telefon-, E-Mail-Support sowie Fernwartung per TeamViewer unter der jeweils angegeben Telefonnummer/E-Mail-Adresse während der genannten Zeiten und Tagen zur Verfügung. Beim Aufruf des TeamViewers wird eine Bestätigung durch den Kunden gefordert, die eine einmalige Verbindung zur Fernwartung autorisiert.

3.3 Übertragung auf Dritte
AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT kann den Support ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Fehlermeldung
Der Kunde wird auftretende Störungen AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT unverzüglich mitteilen und dabei die Störung so genau wie möglich beschreiben. Der Kunde hat AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT, soweit zumutbar, die zur Fehlerbehebung notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.

4.2 Datensicherung
Der Kunde ist zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet.

4.3 Prüfung der Steuererklärung
Sofern die Software für die Erstellung einer Steuererklärung eingesetzt wird, stellt die Software lediglich ein Hilfsmittel hierfür dar. Der Kunde ist daher für die ordnungsgemäße Verwendung der Software selbst verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere gehalten, die von ihm gemachten Eingaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, insbesondere eine finale Prüfung vor Einreichung der Steuererklärung durchzuführen.


5. Mängelansprüche

5.1 Mangel
AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT gewährleistet, dass die Software nicht mit Mängeln behaftet ist, bei auf Zeit erworbener Software während der gesamten Vertragslaufzeit. Als Mangel gelten Abweichungen von der Leistungsbeschreibung soweit diese den Wert oder die Eignung der Software zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder wenn AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Kunden nicht wirksam einräumen konnte.

5.2 Mitteilungspflicht
Im Falle eines Mangels der Software wird der Kunde dies AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangels, seiner Auswirkungen und möglicher Ursachen schriftlich mitteilen.

5.3 Mitwirkungsleistung
Der Kunde wird AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT nach besten Kräften nach der Suche nach der Mangelursache unterstützen und sicherstellen, dass alle für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT kostenlos erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Auskünfte durch geeignetes Personal.

5.4 Art der Mangelbehebung
Die Mangelbehebung erfolgt nach Wahl von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT entweder

- durch Fehlerbeseitigung,
- durch Einspielung eines neuen Programmstandes,
- dadurch, dass AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden,
- durch Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Laufzeit und das Antwortzeitverhalten der Software nicht unangemessen behindert, oder
- den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der jeweiligen Rechte gegenüber den Schutzrechtsinhabern freistellen.

5.5 Minderung und Kündigung
Sollte es AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT wiederholt nicht möglich sein, binnen angemessener Frist einen Mangel zu beseitigen, kann der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren, schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen die Vergütung herabsetzen (mindern) oder die Vereinbarung kündigen, sollte er dies bei der Nachfristsetzung angedroht haben. Ein unerheblicher Mangel der vertraglichen Leistungen lässt Mängelansprüche nicht entstehen.

5.6 Anfängliche Mängel
Die Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

5.7 Sicherungskopien
Der Kunde ist verpflichtet, eine Backup-Kopie der von ihm eingestellten Daten jeweils auf dem neuesten Stand, in der Weise zu verwahren, dass unbeabsichtigter Datenverlust während der Störungsbeseitigung nicht möglich ist.

5.8 Aufwendungserstattung bei fehlendem Mangel
Soweit der Mangel durch Eingriffe außerhalb der Betriebssphäre von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT verursacht wurde und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, ist AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT berechtigt, die bei ihr insoweit entstandenen Aufwendungen zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen in Rechnung zu stellen.

5.9 Rechte Dritter
AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT wird den Kunden gegen alle Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt (i) der Kunde benachrichtigt AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, (ii) AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen, (iii) der Kunde stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung und (iv) der Kunde erkennt keine Ansprüche des Dritten an.

5.10 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.


6. Haftung

6.1 Haftung
AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

6.2 Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT nicht.

6.3 Haftungsausschluss bei anfänglicher Unmöglichkeit
Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

6.4 Beschränkungen des Haftungsausschlusses
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

6.5 Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.6 Verjährung
Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer ist und für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem (1) Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


7. Datenübermittlung

Bei Programmstart übermittelt die Software einen Hash-Wert der Computerhardware, eine Kennung der installierten Software sowie einen gegebenenfalls verwendeten Freischaltcode an AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT. Diese Daten werden zur Prüfung der vertragsgemäßen Nutzung der Software benötigt. Wird nach einer Prüfung festgestellt, dass die Software nicht vertragsgemäß genutzt wird, kann die Software nicht mehr verwendet werden.


8. ELSTER-Datenübermittlung

Sofern eine ELSTER-Datenübermittlung Bestandteil der Software ist, erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung dieser Funktion auf der Grundlage des nachstehenden Datenschutzhinweises der Finanzverwaltung: „Mit dieser Software werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Neben den reinen Daten, die zur Steuerveranlagung benötigt werden, erhebt die Software Daten über die Art des Betriebssystems des Nutzers und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Diese Daten werden benötigt, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten sicherzustellen und Fehlern im Verarbeitungsprozess vorzubeugen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e i.V.m. Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landesgesetzlicher Steuergesetze durch die Finanzverwaltung und nur für den genannten Zweck.“."
Die Nutzung der ELSTER-Datenübermittlung setzt die Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Datenschutzhinweises sowie des Schreibens der Finanzverwaltung mit dem Titel „Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung“ voraus.


9. Programm zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit

Sofern Sie am Programm zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit teilnehmen, übermittelt die Software anonymisierte Daten ausschließlich zur statistischen Aufbereitung an AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT. Die übermittelten Daten enthalten keine Hinweise, die eine Bestimmbarkeit der Person ermöglichen. Die Daten werden entweder so lange übermittelt, wie Sie die Software verwenden oder bis Sie die Teilnahme beenden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.


(Stand: Dezember 2018)